Sie als Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof brauchen technische Unterstützung in meinem Fachgebiet als Beweismittel, um eine Rechtslage zu klären? Dann fordern Sie mich an und lassen Sie von mir ein Gutachten erstellen.
Gerne erstelle ich auch ein Gutachten als zweite Meinung, falls eine Partei mit einem Sachverständigen bzw. Gutachten nicht einverstanden ist. Ich kümmere mich gerne für Sie um die gesamte Abwicklung und stehe Ihnen auch nach der Gutachtenerstellung weiterhin zur Verfügung.
Sie als Versicherung brauchen eine Beurteilung über einen Versicherungsschaden bzw. eine Schadensermittlung? Wollen Sie wissen, ob eine Reparatur möglich ist bzw. wie hoch die Reparaturkosten sind oder ob eine komplette Erneuerung wirklich notwendig ist?
Dann fordern Sie mich. Ich freue mich auf Ihre Herausforderung. Egal, ob Sie eine Beurteilung anhand von aussagekräftigen Bildern verlangen oder diese direkt am Ort stattfinden soll. Ich erstelle Ihnen ein entsprechendes Gutachten kompetent und kostengünstig.
Sie als Firma, Privatperson, Versicherung, Verwaltung, Organisation oder Verein brauchen Hilfe bei einer technischen Beurteilung? Sie sind sich nicht sicher, ob Leistungen bei Ihnen richtig ausgeführt wurden? Dann beauftragen Sie mich als Ihren Gutachter.
Zusammen werden wir uns die bemängelten Leistungen anschauen und eine Aufstellung der wesentlichen Punkte machen. Damit bekommen Sie eine Grundlage, wie Sie weiter vorgehen sollen und wie Sie sich für die nächsten Schritte bestens vorbereiten können.
Sie sind sich über eine Ausführung nicht einig und wollen zusammen die Angelegenheit klären, bevor es vor Gericht geht?
Vielleicht wollen Sie eine langjährige Partnerschaft nicht aufs Spiel setzen und gemeinsam eine gütige Einigung finden?
Dann lassen Sie uns an einen runden Tisch setzen und eine gemeinsame Lösung finden, indem ich Ihnen ein Schiedsgutachten erstelle.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger befasse ich mich mit dem gesamten Spektrum des Rollladen- und Sonnenschutz-Handwerks. Hierzu berate ich Sie unparteiisch, unabhängig und neutral in allen Fragen des Gewerks, erstelle für Sie Gutachten, Schadensermittlungen, Versicherungsgutachten, Wertermittlungen oder prüfe Bauteile.
Zum Fachgebiet zählen unter anderem folgende Produktgruppen:
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger muss einen Eid leisten, dass er seine Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft erstattet. Er wird nur dann öffentlich bestellt, wenn er zuvor die besondere Sachkundeprüfung abgelegt hat und keine Bedenken gegen seine persönliche Integrität bestehen.
Er ist zur strikten Einhaltung einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht verpflichtet.
Vereidigte Sachverständige werden für eine Zeitdauer von 5 Jahren öffentlich bestellt und vereidigt. Mit Ablauf dieser Frist wird die zuständige Handwerkskammer nur dann einer Verlängerung der Bestellung zustimmen, wenn der Sachverständige seine Aufgabe stets entsprechend seines Eids wahrgenommen hat und er regelmäßig an Weiterbildungen teilgenommen hat. Diese Weiterbildungen hat er vor der zuständigen Kammer nachzuweisen.
Aufgrund dieser geprüften persönlichen und fachlichen Eignung hat der Gesetzgeber den öffentlich bestellten und vereidigten eine hervorgehobene Stellung eingeräumt. Vor den Gerichten sollen sie, wenn die Beantwortung des Beweisthemas in Ihr Bestellungsgebiet fällt, anderen Sachverständigen vorgezogen werden. Denn nur Sie haben aufgrund der nachgewiesenen fachlichen und persönlichen Eignung zur Gutachtenerstattung in ihrem Fachbereich besondere Prüf- und Gutachterzuständigkeiten.
Darf ich mich kurz vorstellen? Mein Name ist Jens Trauernicht. Ich bin Rollladen- und Jalousiebaumeister sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer für Ostfriesland. Aber von Anfang an. Wie ist es dazu gekommen? Was hat mich bewegt und was war meine Motivation?
Am 01. August 1993 bin ich in die Lehre gegangen und lernte den Beruf des Rollladen- und Jalousiebauers beim „Huder Rollladenbau Glass“ in Hude zwischen Oldenburg und Bremen. Das Ziel voraus, irgendwann den Betrieb meiner Eltern in Emden zu übernehmen. Dafür habe ich mich entsprechend engagiert und legte im Januar 1996 meine Gesellenprüfung nach 2,5 Jahren Lehrzeit ab.
Im Sommer 1999 habe ich einen Antrag auf vorzeitige Meisterprüfung gestellt, der auch aufgrund des guten Ergebnisses der Gesellenprüfung bewilligt wurde. So konnte ich im März 2000 meine Meisterprüfung ablegen und war kurzeitig sogar der jüngste Meister in Ostfriesland. Auch mein Vater und ich waren zu der Zeit die einzigen Rollladen- und Jalousiebaumeister in ganz Ostfriesland. Um betriebswirtschaftlich das entsprechende Know-How für eine Betriebsführung zu bekommen, bin ich im gleichen Jahr noch nach Oldenburg zur BfE gegangen und habe dort in Vollzeit das Studium zum Betriebswirt des Handwerks gemacht.
Im Februar 2001 waren dann auch diese Prüfungen geschafft und ich konnte in den elterlichen Betrieb zurück. Nun konnte ich in die Geschäftsführung eintreten und wurde als Geschäftsführer im Betrieb eingesetzt. Ich hatte die Möglichkeit, Sachen auszuprobieren und die Firma nach meinen Vorstellungen zu führen.
Seit 2010 leite ich nunmehr die Firma Trauernicht Markisen unter eigenen Namen. 2009 begann ich mit den Vorbereitungen und den Lehrgängen für die Sachverständigentätigkeit und wurde 2010 von der Handwerkammer Aurich öffentlich bestellt und vereidigt. Seitdem übe ich die Tätigkeit aus und bin darüber hinaus noch im Arbeitskreis des Sachverständigenwesen tätig.
Was genau ist eigentlich ein Sachverständiger?
Es kann sich jeder, der sich für geeignet und berufen hält, als Sachverständiger bezeichnen. Die eigentlichen Berufsbezeichnungen als Sachverständiger, Gutachter oder Experte sind nicht geschützt.
Eine Ausnahme ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen.
Diese Vereidigung impliziert zahlreiche Grundvoraussetzungen, die ein Sachverständiger erfüllen muss und gilt daher als Qualitätssiegel.
Was ist die Aufgabe eines Sachverständigen?
Die wesentliche Aufgabe eines Sachverständigen besteht darin, Gutachten zu erstellen. Das sind im einzelnen Feststellungen von Tatsachen, die Darstellung der gesehenen Sache oder die Ableitung von Schlussfolgerungen der tatsächlichen Beurteilung eines Zustandes in Form eines objektiven und allgemein gültigen Urteils.
Des Weiteren ist ein Sachverständiger betraut mit der Prüfung von Materialien, baubegleitenden Maßnahmen und Qualitätskontrollen, Erstattung von Schiedsgutachten.
Welche Vorteile habe ich bei einem Privatgutachten?
Der Sachverständige hat die Möglichkeit, die Fragen zu definieren sowie auf Mängel und deren Folgen hinzuweisen. Für Sie bedeutet dies – eine fachkundige Beratung und Bewertung der geleisteten Arbeit.
Bei einem Gerichtsgutachter sind die Fragen vordefiniert.
Der Gutachter muss sich an diesen Fragen halten und darf auch nur die Fragen beantworten. Die einzige Ausnahme ist dann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Was ist der Ortstermin und ist dieser Notwendig?
Ein Ortstermin ist die Besichtigung der Sache vor Ort. Er verschafft dem Gutachter einen Einblick auf die Verarbeitung. Der Gutachter kann die entsprechenden Mängel sehen und Ursachen erkennen, die dazu führten. In der Regel ist eine Ortsbesichtigung auch von Nöten, um sich einen Gesamteindruck zu verschaffen.
Zum Ortstermin werden alle Parteien geladen, denn jeder hat das Recht dabei zu sein. Dazu ist der Gutachter sogar verpflichtet. Sollte einer Partei kein Zugang gewährt werden, wird der Gutachter den Ortstermin nicht stattfinden lassen oder eine laufende Ortsbesichtigung abbrechen.